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Doris und Klaus Sommer

Bruderhalde 34

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Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Punkten (1) bis (4) abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: Disclaimer von Juraforum.de - das Forum für Recht.

Allgemeine Reservierungsbedingungen

1. Reservierungsbedingungen
Lieber Gast, diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb. Bitte schenken Sie ihnen Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reservierungsbedingungen und Konditionen an.
Für Buchung und Abwicklung gelten die nachfolgenden Bedingungen.

2. Beherbergungsvertrag - Rechte und Pflichten -
Wird eine Ferienwohnung bestellt und bestätigt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich. Eine telefonische Bestellung reicht aus. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei schriftlicher Bestellung
(Anmeldung) stellt diese ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb dar (siehe dazu Punkt 4.1.).

3. Leistungen und Preise
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Sie schließen alle Nebenkosten (außer der Kurtaxe) ein, soweit nicht anders angegeben. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, werden nur bei einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung verbindlich.

4. Buchung und Abrechnung
4.1. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer bzw. Gäste. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt ein für beide Vertragspartner bindender Gastaufnahmevertrag zustande.
4.2. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Bucher (ggf. gleichzeitig Gast) und dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb.

5. Rücktritt
Stornierungen müssen schriftlich oder per Fax erfolgen. Wenn der Gast von der verbindlichen Buchung zurücktritt oder gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, so hat der Beherbergungsbetrieb bzw. der Vermieter nach dem Gesetz grundsätzlich Anspruch auf
die volle Vergütung, abzüglich dessen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird.

Bei Unterbringung in Ferienwohnungen, Ferienhäusern:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%, mindestens EUR 25,00;
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50%;
danach 80%;
bei Nichtantritt der Reise 100%.

Es ist Ihnen gestattet, den Leistungsträgern nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Falle sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

5.5 Rücktrittserklärung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen.

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